Führerscheinuntersuchungen

fsIn meiner Ordination haben Sie die Möglichkeit die Führerscheinuntersuchung gemäß § 3 FSG-GV (Allgemeine Bestimmungen über die gesundheitliche Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen) abzulegen. Die Untersuchung sollte vor Beginn der Führerscheinausbildung erledigt werden.

 

Für die Untersuchung benötige ich folgende Dokumente, diese sollen bei der Untersuchung mitgebracht werden:
  • amtlicher Lichtbildausweis
  • Für LKW oder Bus-Schein: Brillenglasbestimmung eines Optikers oder ein Attest des Augenarztes (Brillenpass)